
Anwaltsgebühren
Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.
Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.
Alternativ zur Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bieten wir im anwaltlichen Bereich unterschiedliche Abrechnungsmodelle an, z.B. Abrechnung nach Zeitaufwand, Pauschalen und in bestimmten Situationen auch Erfolgshonorare. Die Anwendbarkeit derartige Modelle ist im jeweiligen Einzelfall zu erörtern. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.