Anwaltskanzlei und Notarin in Hannover Kirchrode
Umfassende Rechtsberatung und Vertretung
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(SARS-CoV-2/"Coronavirus")
Das Büro der Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte und Notarin, Tiergartenstraße 71, ist weiterhin geöffnet und steht den Rechtsratsuchenden, insbesondere natürlich auch für Beurkundungen und Beglaubigungen in der notariellen Geschäftsstelle, weiter zur Verfügung. Beurkundungen und Besprechungen erfolgen situationsangepasst unter Einhaltung der empfohlenen Maßnahmen. Sofern Sie derzeit ein Telefonat bevorzugen, nehmen wir für spätere Termine und Besprechungen gern auch jetzt bereits die erforderlichen Daten telefonisch entgegen und stimmen Entwürfe mit Ihnen ab.

Leistungen im notariellen Bereich
Notarin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal steht für alle Arten notarieller Beurkundungen und Beglaubigungen zur Verfügung. Dabei kann die notarielle Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben oder von den Parteien lediglich gewünscht sein.
Eine notarielle Tätigkeit kommt beispielsweise in folgenden Gebieten in Betracht:
News
Rechtstipp vom 05.05.2020
VW Abgasskandal – neue Chancen durch BGH Verhandlung am 05.05.2020 (Az: VI ZR 252/19)?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Verhandlung am 05.05.2020 erstmals über den Dieselskandal in einem Verfahren gegen die Volkswagen AG verhandelt. Im Kern ging es in der Verhandlung um die Frage, ob VW seine Kunden i.S. des § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat und ob bei der Berechnung des Schadensersatzes die Nutzungsentschädigung anzurechnen ist …
weiterlesen > Rechtstipp vom 05.05.2020
Corona: Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherungen
Bundesweit verfügen viele Hoteliers, Gaststätten- und Cafébetreiber über Betriebsschließungsversicherungen bei unterschiedlichen Versicherern. Deren Zahlungswilligkeit ist bei Corona-bedingt angemeldeten Ansprüchen aber überschaubar ...
weiterlesen > Rechtstipp vom 06.04.2020
Corona: Immobilienverkauf in Zeiten der Corona-Krise
Derzeit fragen sich viele, ob und wie ein Immobilienverkauf/-kauf während der Corona-Krise noch möglich ist...
weiterlesen > Rechtstipp vom 31.03.2020
Corona: Patientenverfügung in Zeiten der Corona-Pandemie – Entscheiden Sie selbst über Ihre Versorgung
Warum ist es gerade jetzt wichtig, über eine Patientenverfügung nachzudenken bzw. eine bereits vorhandene Patientenverfügung zu prüfen? Im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist ein erhebliches Kriterium für die Entscheidung über die Einleitung, Fortführung oder den Abbruch intensivmedizinischer Maßnahmen der Patientenwille. Vor diesem Hintergrund kommt der Patientenverfügung des Betroffenen eine maßgebliche Bedeutung zu ...
weiterlesen > Corona: Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen in Zeiten des Coronavirus (SARS-CoV-2)
Eine Anordnung, wonach notarielle Beurkundungen oder Beglaubigungen (im üblichen Umfang) zu unterbleiben haben, erging bisher nicht (Stand: 30.03.2020, 14:00). Beurkundungen und Beglaubigungen, insbesondere von Immobilienkaufverträgen, General- und Vorsorgevollmachten, Testamenten, Erbverträgen, Patientenverfügungen sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht, können - wie bisher - durchgeführt werden.
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