Rechtsanwalt in Hannover

Rechtstipp vom 20.08.2018
VW-Skandal: Meilenstein – Keine Nutzungsentschädigung bei Widerruf des Finanzierungskredits

Zahlreiche Autofahrer und Diesel-Besitzer haben auf dieses Urteil gewartet.

Mit der Entscheidung vom 07.08.2018 hat das LG Ravensburg entschieden, dass ein Verbraucher infolge seines Widerrufs des mit der Volkswagen Bank geschlossenen Darlehensvertrages zur Finanzierung des Autokaufs die gezahlten Raten zurückgezahlt erhält, das Auto zurückgeben muss, jedoch keine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Dies entspricht der Auffassung, die Verbraucherschützer schon seit langem vertreten haben. Nunmehr hat endlich ein Gericht diese Auffassung bestätigt.

Im konkreten Fall hatte der Kläger im Jahr 2015 einen gebrauchten Skoda für ca. EUR 10.000,00 gekauft und den Kaufpreis über die Volkswagen Bank finanziert. Zwischenzeitlich war er mit dem Pkw ca. 70.000 km gefahren. Im Mai 2017 widerrief der Skoda-Fahrer den Darlehensvertrag und berief sich darauf, von der VW Bank bei Vertragsschluss fehlerhaft belehrt worden zu sein. Aufgrund seines Widerrufs verlangte er von der Bank die Rückzahlung aller von ihm bislang gezahlter Raten und zwar ohne Abzug für Schäden am Fahrzeug oder für die bis zum Widerruf gefahrenen Kilometer.

Bei einem wirksamen Widerruf müssen der Kauf- und Kreditvertrag rückabgewickelt werden. Der Pkw wird zurückgegeben , die Raten müssen nicht mehr gezahlt werden. Die Bank muss eine Anzahlung und die bislang gezahlten Raten zurückzahlen. Das LG Ravensburg hat nun als erstes deutsches Gericht entschieden, dass der Verbraucher auch keinen Wertersatz für die Verschlechterung des Pkw oder Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu zahlen hat. Da der Widerruf auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss möglich sein kann, bedeutet diese Entscheidung, dass nach Jahren ein Wagen zurückgegeben werden kann, ohne einen Ersatz für Schäden oder die gefahrenen Kilometer zahlen zu müssen.

Für die Autobesitzer, deren Fahrzeug von einem Dieselskandal betroffen ist oder die aufgrund des Dieselskandals einen Wertverlust ihres Pkw befürchten, kann sich mit der Entscheidung des LG Ravensburg eine interessante Möglichkeit stellen, ihren Wagen ohne große Verluste abzugeben – und nicht nur die Volkswagen Bank belehrt fehlerhaft in ihren Kreditverträgen – auch die Darlehensverträge anderer Banken lassen sich angreifen.

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