Rechtsanwalt in Hannover

Rechtstipp vom 05.05.2020
VW Abgasskandal – neue Chancen durch BGH Verhandlung am 05.05.2020 (Az: VI ZR 252/19)?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Verhandlung am 05.05.2020 erstmals über den Dieselskandal in einem Verfahren gegen die Volkswagen AG verhandelt. Im Kern ging es in der Verhandlung um die Frage, ob VW seine Kunden i.S. des § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat und ob bei der Berechnung des Schadensersatzes die Nutzungsentschädigung anzurechnen ist.

Im Ausgangsverfahren hatte das Landgericht die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht unter Zulassung der Revision die Entscheidung des Landgerichts abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 25.616,10 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zahlungsanspruchs hat es die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, dem Kläger stehe gegen die Beklagte ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Nach Anrechnung der vom Kläger gezogenen Nutzungen (Vorteilsausgleich) ergebe sich der ausgeurteilte Anspruch. Dagegen haben beide Parteien Revision eingelegt.

Der BGH hat sich in der Verhandlung am 05.05.2020 verbraucherfreundlich positioniert. Damit stellen sich für die betroffenen VW-Kunden, deren Verfahren noch laufen bzw. die bislang keine Entschädigung seitens des VW-Konzerns erhalten haben, die Weichen neu. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des BGH wird richtungsweisend für die noch anhängigen gerichtlichen Verfahren aber auch für weitere Verfahren im Zusammenhang mit Abgas-Softwaremanipulationen sein.

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