Rechtsanwalt in Hannover

Rechtstipp vom 25.07.2017
VW-Abgasskandal: Dieselgate – erneuter Sieg für Käufer gegen VW

Nachdem Volkswagen die ersten drei Urteile im Abgasskandal akzeptiert hatte (wir berichteten), hat nun erneut ein Käufer ein positives Urteil gegen VW erstritten.

Neulieferung eines aktuellen A1

Mit Urteil vom 13.06.2017 verurteilte das LG Landau einen VW-Vertragshändler dazu, einen vom Abgasskandal betroffenen Audi A1 (Baujahr 2011) im Austausch gegen einen neuen A1 aus der aktuellen Produktion zurückzunehmen. Die Entscheidung ist nicht rechtkräftig.

Das Gericht sah aufgrund der Manipulationssoftware das Fahrzeug als mangelbehaftet an. Der Käufer habe nach Auffassung der Kammer ein Wahlrecht, ob er den Mangel beseitigen lassen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache möchte. Den Einwand des beklagten Vertragshändlers, dass er kein neues Fahrzeug liefern könne, das dem damals erworbenen entspreche, hielt das LG Landau für nicht berechtigt. Zum einen sei das Modell A1 nicht grundlegend überarbeitet worden, zum anderen sei kaufvertraglich geregelt, dass der Händler eine gegebenenfalls überarbeitete Version liefern könne.

Rechtskräftige Entscheidungen gegen Volkswagen

In vorangegangenen Fällen hatte VW die klagestattgebenden gerichtlichen Entscheidungen bereits akzeptiert.

Es handelt sich um Urteile des

  • LG Arnsberg (Urteil vom 12.05.2017),
  • LG Bayreuth (Urteil vom 12.05.2017) und
  • LG Wuppertal (Urteil vom 26.04.2017).
    • Volkswagen verzichtete in den genannten drei Fällen darauf, gegen die erstinstanzlichen Urteile Berufung einzulegen. Damit hat VW die jeweiligen Pkw zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs zu erstatten.

      Da VW in den verlorenen Verfahren im Übrigen bislang stets Rechtsmittel eingelegt hatte, spricht VW von „Ausnahmen“ und „Einzelfällen“ und teilte mit, „dass diese Urteile keinen Einfluss auf andere laufende Verfahren haben werden“.

      Vielleicht kündigt sich aber auch ein Strategiewechsel der Volkswagen AG an.

      Wenn auch Sie zu dem betroffenen Kreis der VW-Kunden gehören und Ihre Ansprüche gegen den VW-Konzern bzw. die VW-AG und/oder den jeweiligen Autohändler durchsetzen wollen, sprechen Sie uns an. In der Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte Hannover stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal (Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht) und Herr Rechtsanwalt Dr. Roland von Lilienfeld-Toal (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) für eine erste Einschätzung Ihrer möglichen Rechte zur Verfügung und begleiten Sie natürlich auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

      zurück

© von Lilienfeld Rechtsanwälte Notarin
Tiergartenstraße 71, 30559 Hannover 0511 ‑ 563 595‑0

KontaktImpressumDatenschutz • Online Marketing by OMERGY