Rechtsanwalt in Hannover

Rechtstipp vom 10.01.2018
VW-Abgasskandal: Die Betroffenen sollten ihre Rechte individuell prüfen lassen

Das Jahr 2017 ist vergangen. Zahlreiche Geschädigte des VW-Abgasskandals sind unsicher, ob damit ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verjährt sind oder ob sie diese weiterhin geltend machen können.

Insoweit gilt Folgendes: Sachmängelgewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach der Übergabe des Fahrzeugs. Die Volkswagen AG und viele Händler haben auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung bis zum Ende des Jahres 2017 verzichtet, d. h. es konnten bis zum Ablauf des 31.12.2017 auch noch Ansprüche noch geltend gemacht werden, die möglicherweise bereits verjährt waren.

Der Ablauf des Jahres 2017 bedeutet indes nicht, dass sämtliche Ansprüche nunmehr verjährt wären. § 438 Abs. 3 BGB bestimmt eine Sonderregelung im Sachmängelgewährleistungsrecht. Danach können Ansprüche kenntnisabhängig erst nach drei Jahren verjähren. Wenn der Händler Kenntnis von der Manipulation hatte und diese arglistig verschwiegen hat oder er sich das Verhalten der Volkswagen AG zurechnen lassen muss, träte die Verjährung – unter der Annahme einer Kenntniserlangung im Jahr 2015 – erst mit dem Ablauf des Jahres 2018 ein.

Zudem sind neben den Sachmängelgewährleistungsansprüchen deliktsrechtliche Ansprüche denkbar. Für diese beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis, d. h. Verjährung tritt im Regelfall mit Ablauf des Jahres 2018 ein.

Es ist also zu beachten: Es ist stets individuell zu prüfen, ob mögliche Ansprüche bereits verjährt sind oder noch geltend gemacht werden können. Lassen Sie sich durch die zahlreichen Berichte im Internet nicht verunsichern. Wenn Sie prüfen lassen wollen, ob Ihnen Ansprüche zustehen und diese noch durchsetzbar sind, stehen wir Ihnen gern zur Seite. Sprechen Sie uns an! Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal steht Ihnen in unserer Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte, Hannover, als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

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