Rechtsanwalt in Hannover

Rechtstipp vom 31.03.2020
Patientenverfügung in Zeiten der Corona-Pandemie

Entscheiden Sie selbst über Ihre Versorgung

Warum ist es gerade jetzt wichtig, über eine Patientenverfügung nachzudenken bzw. eine bereits vorhandene Patientenverfügung zu prüfen?

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist ein erhebliches Kriterium für die Entscheidung über die Einleitung, Fortführung oder den Abbruch intensivmedizinischer Maßnahmen der Patientenwille.

Er kann bei der Ressourcenzuteilung entscheidend sein. Bestehen überhaupt Aussichten für eine erfolgreiche Intensivtherapie (dies wird z.B. anhand der aktuellen Erkrankung, weiterer Erkrankungen und des allgemeinen Gesundheitszustandes ermittelt), ist die Einwilligung des Patienten in eine Intensivtherapie zu prüfen. Hiernach ist eine Intensivtherapie nicht indiziert, wenn der Patient eine solche ablehnt. Dies kann auf der Grundlage des mündlich geäußerten oder mutmaßlichen Willens oder des aktuell geäußerten, erklärten Willens – z.B. schriftlich in einer Patientenverfügung – erfolgen. Der Patientenwille entscheidet auch über mögliche Folgebehandlungen, z.B. künstliche Ernährung.

Über eine Patientenverfügung nachzudenken, ist also sinnvoller denn je. Die Patientenverfügung ist Ihre Willenserklärung für den Fall, dass Sie Ihren Willen gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern nicht erklären können. Die Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie z.B. ärztliche Heileingriffe. Oft wird der Wunsch geäußert, lebensverlängernde Maßnahmen, dazu kann z.B. die künstliche Beatmung zählen, zu unterlassen. Mit der Frage der künstlichen Beatmung einher geht die Frage der künstlichen Ernährung. Menschen, die künstlich beatmet werden, werden häufig gegen Angst und Schmerzen sediert und müssen dann künstlich ernährt werden.

Sorgen Sie jetzt vor. Eine bereits bestehende Patientenverfügung kann jederzeit verändert werden, ggfs. auch nur konkret für den Fall einer Corona-Erkrankung. Diese Veränderung muss auch nicht notariell beurkundet werden. Um Ihren Bevollmächtigten eine ausreichende Handlungsgrundlage zu geben, Ihre Wünsche durchzusetzen, ist grundsätzlich dazu zu raten, eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit einer General- und Vorsorgevollmacht zu erstellen, damit alle Bereiche des Lebens im Notfall abgedeckt sind.

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir sind für Sie da!

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© von Lilienfeld Rechtsanwälte Notarin
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