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Rechtstipp vom 12.06.2018
Dieselskandal: OLG Köln vom 28.05.2018 – Händler muss gebrauchten VW-Diesel zurücknehmen

Positiver Beschluss zu gebrauchtem PKW

Mit Beschluss vom 28.05.2018 hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgericht Köln entschieden, dass ein Händler ein von dem Dieselskandal betroffenes Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Die Entscheidung des Landgericht Köln wurde damit bestätigt.

Zum Sachverhalt:

Der Kläger hatte das im Jahr 2011 erstmals zugelassene Gebrauchtfahrzeug im April 2015 zu einem Preis von 22.000 Euro gekauft. Er forderte den Händler im November 2015 auf, ihm ein

mangelfreies Auto nachzuliefern oder das gelieferte Fahrzeug nachzubessern. Im Jahr 2016 erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückabwicklung.

Das Landgericht Köln hatte den Händler verurteilt: Der vernünftige Durchschnittskäufer erwarte, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderliche Genehmigung nicht durch eine Täuschung erwirkt habe. Das Fahrzeug sei mangelhaft. Der Kläger habe bei Abschluss des Kaufvertrages noch davon ausgehen dürfen, dass sich der Hersteller rechtmäßig verhalte. Der Käufer habe daher nach Setzung einer Frist vom Vertrag zurücktreten können. Ihm sei ein Zuwarten auf das zugesagte Update nicht zuzumuten gewesen. Für den Kläger hätten die Zulassung sowie die Veräußerbarkeit des erworbenen Fahrzeugs und dessen Verkehrswert weiter in Frage gestanden.

Entscheidung:

Der Senat hat die seitens der Beklagtenpartei eingelegte Berufung im Beschlusswege zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

Praxistipp:

Mit der Entscheidung liegt nun auch seitens des Oberlandesgerichts Köln eine obergerichtliche Entscheidung zugunsten der betroffenen Dieselkäufer vor. Für die Dieselbesitzer, die ihre Ansprüche noch nicht geltend gemacht haben, steigen derzeit die Chancen, ein Verfahren möglicherweise erfolgreich führen zu können.

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