Rechtsanwalt in Hannover

Rechtstipp vom 07.06.2018
Dieselskandal: LG Kiel vom 18.05.2018 – Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von VW-Kunden

Erneut ein positives Urteil für VW-Kunden!

Mittlerweile ergehen etliche gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal (Dieselgate). Dabei werden die Rechte der Käufer vielfach bestätigt.

Ende Mai 2018 hatte sich das Landgericht Kiel mit den Ansprüchen betroffener Autokäufer zu befassen. Diese hatten im Jahr 2010 einen Volkswagen mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 erworben. In dem Modell war eine Motorensteuerungsgerätesoftware installiert, die erkannte, wenn das Fahrzeug auf dem Prüfstand den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt. Die Software schaltete in einen alternativen Modus (sog. „Umschaltlogik“). Dadurch wurde der nach der EURO-5-Norm vorgegebene NOx-Grenzwert während des Durchfahrens des NEFZ eingehalten. Im normalen Fahrbetrieb kam es zu einem höheren Schadstoffausstoß.

Das Landgericht Kiel hat Volkswagen mit deutlichen Worten zu Schadenersatz verurteilt. VW habe die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Das diesbezügliche Verhalten der Entwicklungsingenieure müsse sich der Hersteller zurechnen lassen. Das seinerzeit gelieferte Fahrzeug sei mangelhaft, weil die Beklagte sich die EU-Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse EU5 durch Manipulation erschlichen habe. Käufer müssten nicht damit rechnen, dass der Schadstoffausstoß mithilfe einer Software auf dem Prüfstand gezielt manipuliert werde. Das Verhalten des Herstellers sei wegen des erstrebten Ziels, der angewandten Mittel und der dabei gezeigten Gesinnung als verwerflich zu klassifizieren. Bewusst habe die Beklagte das ihr entgegengebrachte Vertrauen der Verbraucher ausgenutzt. In der Vergangenheit habe sie noch mit der besonderen Umweltverträglichkeit der von ihr entwickelten Dieselmotoren geworben. Durch ihr Verhalten habe die Beklagte den Abschluss eines ungewollten Kaufvertrages veranlasst.

Das Landgericht Kiel verurteilte die Beklagte im Ergebnis zur Rückabwicklung des geschlossenen Kaufvertrages. Dabei seien allerdings die Nutzungsvorteile der Käufer zu berücksichtigen. Insoweit nahm das Gericht einen Abzug in Höhe von ca. Euro 11.000,00 auf die Klageforderung in Höhe von insgesamt ca. Euro 28.000,00 vor.

Auswirkung für die Praxis

Abermals zeigt ein Gericht, dass die Auswirkungen des Abgasskandals nicht von den Kunden alleine getragen werden müssen. Diese Entscheidung ist wohl begründet, gut nachvollziehbar und mit Berücksichtigung auf die jüngsten Entwicklungen (Fahrverbote, Reduktion der Verkaufserlöse etc.) jedenfalls angezeigt. Es kann nicht richtig sein, dass ein Weltkonzern Behörden und Kunden gleichermaßen täuscht und die daraus resultierenden Konsequenzen gleichwohl in erheblichem Umfang von den Autokäufern zu tragen sind. Das – wenngleich noch nicht rechtskräftige – Urteil des Landgericht Kiel ist zu begrüßen.

Angesichts des Umstandes, dass – je nach Sachverhalt – mit Ablauf des Jahres 2018 Ansprüche der Kunden evtl. verjähren, sollten etwaige Forderungen von Käufern umgehend geprüft und gegebenenfalls geltend gemacht werden.

Wir helfen Ihnen dabei gern. Ansprechpartnerin in unsere Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal.

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