Rechtsanwalt in Hannover

Rechtstipp vom 02.06.2018
Dieselskandal: LG Augsburg vom 07.05.2018 – Kaufvertrag über VW-PKW ist unwirksam

Ein spannendes Urteil im VW-Abgasskandal (Dieselgate) erging am 07.05.2018 durch das Landgericht Augsburg, das eine beachtenswerte neue Argumentation entwickelt und die Frage der Verjährung in ein neues Licht rückt.

Das Gericht sprach dem Käufer eines VW Passat Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die EU-Zulassungsregeln zu und verurteilte gleichzeitig den Händler dazu, den Kaufpreis als ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben. Dabei vertritt das LG Augsburg die Auffassung, dass Verkäufe von Dieselfahrzeugen, die von dem Abgasskandal betroffen sind, wegen Verstoßes gegen die EU-Zulassungsregelungen nichtig sind. Es dürften nur Fahrzeuge gehandelt werde, die den Abgasvorschriften entsprechen. Ist, wie bei den von dem VW-Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen eine illegale Motorsteuerung verbaut, dürfen die Händler sie nicht verkaufen. Ein gleichwohl geschlossener Vertrag ist danach nichtig und den betroffenen Käufern steht ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu.

Auswirkung für die Praxis

Das Urteil – wenngleich nicht rechtkräftig – bedeutet für die Käufer ggfs. eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf drei Jahre, gerechnet ab dem Endes des Jahres nach Entstehung des Anspruches – anstatt einer Verjährung von zwei Jahren gerechnet ab der Lieferung des Fahrzeuges. Verjährt sind damit bereits jetzt Ansprüche in Ansehung von Dieselautos, die bis zum 31.12.2014 bezahlt wurden. Ferner können auch Gebrauchtwagenkäufe von der Rechtsprechung des Landgericht Augsburg betroffen sein.

Es zeigt sich, dass der Dieselskandal mit jedem Urteil neue rechtliche Würdigungen hervorbringen kann, die die Chancen der Dieselbesitzer, mögliche Ansprüche gegen VW und die Unternehmen des Volkswagen-Konzerns durchzusetzen, steigern können. Lassen Sie daher Ihre Ansprüche überprüfen, insbesondere mit Blick auf die mit Ablauf des Jahres 2018 evtl. eintretende Verjährung deliktischer Ansprüche. Es bleiben nur noch wenige Monate, um tätig zu werden. Wir helfen Ihnen dabei. Ansprechpartnerin in unsere Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal.

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