Rechtsanwalt in Hannover

Rechtstipp vom 24.07.2017
Autobauer-Kartell? Welche Rechte stehen Autokäufern gegen VW, Audi, BMW, Mercedes und Porsche zu?

Nach Recherchen des Spiegels (siehe aktueller Titel Ausgabe 30/2017, S. 12 ff.) haben die fünf großen deutschen Autobauer jahrelang rechtswidrige Absprachen zum Fahrzeugbau getroffen. Damit droht der deutschen Autoindustrie eine Klagewelle von Käufern, die Schadensersatz für überteuerte Fahrzeuge verlangen können. Wegen der nun offenkundig gewordenen Absprachen der Hersteller hätten viele Kunden einen „möglicherweise viel zu hohen Preis“ für ihre Autos gezahlt, so der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentrale Klaus Müller gegenüber der Süddeutschen Zeitung am Sonntag.

Daimler und Volkswagen – letztgenanntes Unternehmen noch gebeutelt von der Dieselgate-Affäre und den gleichfalls in den letzten Tagen bekannt gewordenen Vorwürfen gegen den VW-Konzern im Zusammenhang mit den Machenschaften der brasilianischen Militärdiktatur in den Jahren zwischen 1964 und 1985 – haben mit ihren Selbstanzeigen bei den Wettbewerbsbehörden die Flucht nach vorn angetreten. Nach den Informationen der Süddeutschen Zeitung schildern die beiden Unternehmen, wie sich die fünf führenden Marken VW, Audi, Porsche, BMW und Mercedes jahrelang im Geheimen über ihre Fahrzeuge, die Kosten, Zulieferer und die Diesel-Schummel-Software abgesprochen haben. Geschädigt sind – wieder einmal – die Anleger und Autokäufer.

Neben Milliardenstrafen, die den Autoherstellern wegen Verstößen gegen das Kartellverbot drohen, geht es auch um Schadensersatzansprüche, die möglicherweise zehntausende von betroffenen Autokäufern geltend machen können. Diese haben keineswegs ein innovatives Fahrzeug auf dem Stand des technisch Möglichen erhalten. Haben die Käufer aufgrund des fehlenden Wettbewerbs für ihr Fahrzeug jeweils zu viel gezahlt, kann hierfür Schadensersatz verlangt werden. Als Faustformel für die Größenordnung eines Schadens wird von ca. 10 bis 20 % ausgegangen. Dies ergibt sich aus Erfahrungswerten, dass sich ein Kartell häufig in dieser Größenordnung auswirkt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Hersteller sicher nicht über Jahre das Risiko eingehen, das mit einem Kartell verbunden ist, ohne dass sich dies auch in erhöhten Preisen im Vergleich zu einem funktionierenden Wettbewerb niedergeschlagen hat.

War auch die Diesel-Abgas-Software in das Kartell eingebunden, sind etwaige Ansprüche z. B. gegen Volkwagen neu zu bewerten. Die Mär vom angeblich ahnungslosen Management dürfte nun eindeutig widerlegt sein.

Haben Sie den Verdacht, dass Sie zu den betroffenen Autokäufern gehören, lassen Sie prüfen, ob die Hersteller für Zuvielzahlung bei Kauf oder Leasing Ihres Fahrzeugs auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können. Sprechen Sie uns an! In der Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte in Hannover stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Roland von Lilienfeld-Toal und Frau Rechtsanwältin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal für Ihre Fragen zur Verfügung.

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