Rechtsanwalt in Hannover

Dienstvertrags- und Arbeitsrecht

Planen Sie ein Dienst– oder Anstellungsverhältnisses zu begründen? Wünschen Sie die Überprüfung Ihres Vertrages? Oder ist Vertragsverhältnis gekündigt worden? Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Dienstherrn und Geschäftsleiter (Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer) gleichermaßen. Mit langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Dienstvertragsrecht

Die Ursachen der Auseinandersetzungen von Unternehmen mit ihren Arbeitnehmern oder Geschäftsleitern (Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder) sind mannigfaltig. Häufig geht es um Abschluss, Ausübung oder Kündigung des Vertragsverhältnisses. Wir helfen den Betroffenen, ihre Interessen vehement und zielgerichtet zu vertreten. Unternehmen stehen wir zudem vertragsgestaltend und projektbezogen als verlässlicher Partner zur Verfügung.


Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder

Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer (Geschäftsleiter) tragen bei Erfüllung ihrer Aufgaben erhebliche Verantwortung für die von ihnen geführten Unternehmen und Mitarbeiter. Anders als Arbeitnehmer können sie sich in Ansehung ihrer Person aber auf wesentliche Arbeitnehmerschutzgesetze regelmäßig nicht berufen. Zudem geraten bei Fehlentwicklungen in Unternehmen Vergütung, Vertragslaufzeit und persönliche Haftung von Geschäftsleitern zunehmend in den Fokus. Hierbei tritt typischerweise ein Kräfteungleichgewicht zwischen den Unternehmen und den künftigen oder ehemaligen „Lenkern“ zu Tage.

Wir unterstützen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder hinsichtlich der Themen:

  • Verhandlung und Abschluss von Dienstverträgen (§ 611 BGB),
  • Prüfung von Dienstverträgen,
  • Ruhen von Anstellungsverhältnissen,
  • Entsendung,
  • Analyse der sozialversicherungsrechtlichen Stellung,
  • Altersvorsorge und deren Absicherung auch nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG),
  • Aufgaben und Verantwortung von Geschäftsleitern (§§ 76 AktG, 43 GmbHG, 34 GenG, 31a BGB, 114 HGB, 161, 164 HGB),
  • ordentliche und außerordentliche Kündigung von Dienstverträgen (§§ 620, 621, 626 BGB),
  • Organamt: Bestellung, Abberufung/Widerruf,
  • Haftung von Unternehmensorganen inklusive einer evtl. erforderlichen Abwicklung gegenüber einer Directors & Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) sowie
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote.

Wir sind für unsere Mandanten beratend und vertretend tätig.


Unternehmen

Unternehmen – mitunter beeinflusst durch die Anteilseigner (Aktionäre, Gesellschafter) – haben ein berechtigtes Interesse, angemessene Vertragsbedingungen mit ihren Geschäftsleitern, also Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, zu verhandeln und zu vereinbaren. Auch aus ihrer Perspektive besteht Bedarf für den Entwurf, die Prüfung und die Anpassung der Dienstverträge.

Zudem stellen sich vertragliche Bindungen an Geschäftsleiter mitunter als problematisch heraus, beispielsweise wenn die beabsichtigten unternehmerischen Ziele nicht oder nicht hinreichend umgesetzt werden, Prognosen sich als verfehlt erweisen oder gar Fehlverhalten offenbar wird. In dieser Situation besteht oft ein ebenso vehementes wie dringliches Bedürfnis, das Organamt und/oder einen bestehenden Dienstvertrag zu beenden.

Wir bieten Unternehmen eine vollständige rechtliche Begleitung (Verhandlung, Prüfung, Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung) im Zusammenhang mit Geschäftsleiter-Dienstverträgen und dem jeweiligen Organamt an.


Kompetenz

Rechtsanwalt Dr. Roland v. Lilienfeld-Toal berät und vertritt seit etlichen Jahren Mandanten im Zusammenhang mit Geschäftsleiter-Dienstverträgen.

Soweit strafrechtliche Fragen ergänzend zu berücksichtigen sind, bieten wir bei Bedarf eine enge Zusammenarbeit mit einer ebenso versierten, wie spezialisierten Strafrechtskanzlei an.



Arbeitsrecht

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer bedürfen bei Abschluss, Ausübung und Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses regelmäßig besonderen Schutzes. Wir unterstützen sie vollumfänglich, u. a. hinsichtlich folgender Punkte

  • Abschluss und Prüfung des Arbeitsvertrages,
  • Pflichten des Arbeitnehmers – Weisungsrecht des Arbeitgebers,
  • Wettbewerbsverbote, Minderleistungen, Fehlverhalten,
  • Arbeitszeit, befristete Verträge und Überstunden (ArbeitszeitG, TzBfG),
  • Vergütung des Arbeitnehmers - Lohn, Sonderleistungen, Weihnachtsgeld, Dienstwagen,
  • Betriebliche Altersvorsorge,
  • Urlaub (BundesurlaubsG),
  • Krankheit, Entgeltfortzahlung (EntgeltfortzahlungsG),
  • Diskriminierung (AGG),
  • Freistellung,
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses - ordentliche und außerordentliche Kündigung (KSchG, § 626 BGB) , Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag,
  • sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen der Vertragsbeendigung, insb. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.

Oft lassen sich schwierigere Problemfelder nicht mit wenigen Rechtsbegriffen kennzeichnen. Wir beraten und vertreten unsere Auftraggeber umfassend, um ihnen notwendige Entscheidungsgrundlagen in meist bedeutenden Lebenssituationen zu bieten.


Arbeitgeber

Arbeitgeber bedürfen – je nach Größe des betroffenen Unternehmens – mitunter laufender Beratung und Vertretung. Zudem geben häufig besondere Sachverhalte Anlass zu arbeitsrechtlicher Unterstützung, sei es, dass ein Arbeitnehmer geschuldete Leistungen nicht, oder unzureichend erbringt, eine umfassende Umstrukturierung ansteht oder kollektivrechtliche Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat oder einer Gewerkschaft zu führen sind. Wir arbeiten mit den von uns betreuten Unternehmen ebenso langfristig wie partnerschaftlich zusammen. Wir stehen Arbeitgebern zu allen Fragen des

  • Individualarbeitsrechts (Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen) sowie
  • des kollektiven Arbeitsrechts (BetrVG, TVG)

zur Seite.


Kompetenz

Rechtsanwältin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal promovierte zu einer Frage des europäischen kollektiven Arbeitsrechts. Sie war über mehrere Jahre Leiterin der „Abteilung Recht und Personal“ eines größeren Energiedienstleistungsunternehmens.

Rechtsanwalt Dr. Roland von Lilienfeld-Toal arbeitete über mehrere Jahre in der dienstvertrags- und arbeitsrechtlichen Abteilung einer international agierenden Großkanzlei. Anschließend betreute er zunächst aus einer mittelständischen und sodann der eigenen Kanzlei heraus sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Dres. von Lilienfeld-Toal sind mithin in besonderem Maße in der Lage arbeitsrechtliche Fallgestaltungen aus verschiedenen Perspektiven zu beurteilen.

© von Lilienfeld Rechtsanwälte Notarin
Tiergartenstraße 71, 30559 Hannover 0511 ‑ 563 595‑0

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