Rechtsanwalt in Hannover

Bank- und Kapitalmarktrecht

Läuft die Finanzierung Ihres Autos oder Ihrer Immobilie nicht „rund“? Entspricht Ihre gehaltene Kapitalanlage nicht Ihren Vorstellungen? Oder hat ein Unternehmen seinen Informationspflichten eventuell nicht entsprochen? Wir beraten und vertreten Sie gern.

Ausgangslage

Gescheiterte Kapitalanlagen, fehlvermittelte Darlehensverträge oder auch widerrufene Lebensversicherungen liegen ebenso im Fokus dieses komplexen und wirtschaftlich bedeutenden Rechtsgebietes wie börsenrechtliche Informationspflichten und Verbraucherschutz vor Kartellabsprachen. Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen kompetent und helfen Ziele effektiv und interessengerecht zu verfolgen.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist in einer Vielzahl teils europarechtlich geprägter Gesetze geregelt. Dabei sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Pflichtenerfüllung insbesondere durch Banken, Vermittler, Berater, Initiatoren und Treuhänder in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Zudem geraten die Mitteilungspflichten von Unternehmen gegenüber ihren Anteilseignern (Aktionären, Gesellschaftern) zunehmend in das Visier der Rechtsprechung. Ferner gewinnen auch kartellrechtliche Vorschriften für Endverbraucher, institutionelle Kunden und Aktionäre/Inverstoren an Bedeutung. Nicht zuletzt der Abgasskandal und das diskutierte Kartell der deutschen Autobauer (VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler) dürften vielfältig Ansprüche von Privatpersonen, Freiberuflern und Unternehmen begründen.

Aus der Sicht der Kunden, Anleger und Gesellschafter stellt sich die Frage des gesetzeskonformen Verhaltens vor allem dann, wenn sich wirtschaftliche Fehlentwicklungen abzeichnen oder gar eintreten. Besteht die Möglichkeit, Börsenverluste nicht tragen zu müssen? Existiert eine Chance, einen vom Abgasskandal betroffenen Diesel-PKW zurückzugeben? Was geschieht, wenn die Finanzierung noch läuft? Kann der ungünstige Kapitallebensversicherungsvertrag vorzeitig beendet werden?

Vor allem folgende Themenfelder beschäftigen derzeit die Juristen:

  • Unzureichende ad hoc-Mitteilungen zum Abgasskandal/Diesel-Gate gegenüber Aktionären und Optionsscheininhabern (§§ 37b ff. WpHG),
  • Schadenersatzansprüche der Autokäufer und Aktionäre wegen des vermutlichen Kartells der Deutschen Autobauer (VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler), § 33a GWB,
  • Widerruf von PKW-Finanzierungen/Darlehen (z. B. zur Rückgabe von Diesel-PKW und zum Rückerhalt von Ratenzahlungen),
  • fehlerhafte Vermittlung offener Fondsbeteiligungen,
  • fehlgeschlagene Graumarktprodukte (geschlossene Fonds, z. B. KG oder GbR),
  • Widerruf und Kündigung von Darlehensverträgen und Lebensversicherungen wegen unerwarteter Zinsentwicklungen (auch sog. Widerrufsjoker),
  • Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen wegen fehlender Darlehensinanspruchnahme und
  • Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG).

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zudem über vorbezeichnete Punkte hinausreichende Rechtsfragen, namentlich zu

  • Kontoführung und Zahlungsverkehr (z. B. Abwicklung, Kündigung, Haftung und Gebühren),
  • Darlehens- und Kreditrecht (z. B. Immobiliendarlehen, Umschuldungen, Wechselkredite, Avalkredite, Konsortialdarlehensverträge),
  • Kreditsicherungsrecht (z. B. durch Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Abtretung [Zession], Grundschuld, Pfandrecht, Patronatserklärung),
  • Kapitalanlagen, u. a.
    • Immobilien,
    • Aktien und Optionsscheinen,
    • Swaps,
    • Offene Fondsbeteiligungen,
    • Geschlossene Fondsbeteiligungen (Kommanditgesellschaften [KG], Gesellschaften bürgerlichen Rechts [GbR]) z. B. als Schiffsfonds, Flugzeugfonds, Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds oder Private-Equity-Fonds und
    • Schwarmfinanzierungen.

Anbieter von Finanzdienstleistungen

Wir bieten Unternehmen, Banken, Initiatoren, Treuhändern und Vermittlern Hilfestellung, dortiges Fehlverhalten möglichst zu vermeiden. Sofern unsere frühzeitige Einbindung nicht erfolgt, stehen wir unseren Klienten aber auch in der Abwehr außergerichtlicher und gerichtlicher Forderungen zur Seite. Im Rahmen größerer Komplexe ist für uns der Blick über das einzelne Verfahren hinaus von besonderer Bedeutung. Wir beraten unsere Mandanten insoweit zugleich gesamtstrategisch.

1. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Die Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Abwehr größerer Klagewellen. Sie betreut bundesweit auch Vermittler (selbständige Handelsvertreter, Makler, Mehrfachagenten, Franchisenehmer) im Zusammenhang mit der Vermittlung gescheiterter Kapitalanlagen.

Die Kanzlei zielt auf eine effektive, die einzelnen Fälle aber nie aus den Augen verlierende Bearbeitung. Aufgrund unserer Expertise sind wir in der Lage, unberechtigt in Anspruch genommenen Mandanten außergerichtlichen Arbeitsaufwand weitgehend abzunehmen und damit die in den jeweiligen Unternehmen gebundene Personalstärke deutlich zu verringern.

2. Konzeptionsberatung und Vertragsgestaltung

Die Tätigkeit der Kanzlei beschränkt sich nicht auf die Bewältigung außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen. Vielmehr offerieren wir unsere Dienste bereits bei der Etablierung neuer Vertriebsstrukturen, gern mit der jeweiligen Unternehmensplanung und gründung beginnend. Idealerweise vereinbaren wir mit unseren Auftraggebern eine laufende Begleitung, in der wir neben der konzeptionell strategischen Beratung auch die Vertragsgestaltung unterstützen oder übernehmen.


Kunden, Investoren, Aktionäre

Von Lilienfeld Rechtsanwälte vertritt Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen, u. a. Autokäufer, Aktionäre, sonstige Investoren, Versicherungsnehmer, Darlehensnehmer und Kunden von Kreditinstituten, Autohäusern und sonstigen Finanzierungsvermittlern.

Wir betreuen Kapitalanleger im Zusammenhang mit den Vorwürfen zur Abgasmanipulation/Diesel-Gate (Klagen, Musterverfahren) und den erhobenen kartellrechtlichen Vorwürfen.


Kompetenz

Die Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren bundesweit mit Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechtes befasst. Insoweit verfügt die Kanzlei nicht zuletzt aufgrund der selbst erstrittenen Entscheidungen über einen guten bundesweiten Rechtsprechungsüberblick.

Zudem führt von Lilienfeld Rechtsanwälte regelmäßig Verfahren zum Vertriebsrecht, insbesondere zum Versicherungsrecht, zum Recht der selbständigen Handelsvertreter und zum Maklerrecht. Wir sind damit regelmäßig in der Lage, nicht nur den vordergründig relevanten Sachverhalt, sondern auch die jeweiligen Ursachen der Streitpunkte zu bewerten.

Die Kanzlei bietet ihren (Unternehmens-)Mandanten konzeptionelle strategische Beratung und Vertragsgestaltung an.

Rechtsanwalt Dr. Roland von Lilienfeld-Toal ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Außerdem ist er seit vielen Jahren mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes befasst, zu denen das Kartellrecht gehört. Er absolvierte erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (2009). Herr Dr. von Lilienfeld-Toal verfügt damit über eine vergleichsweise seltene Kombination von Kompetenz im Bank- und Kapitalmarktrecht und im Kartellrecht, die insbesondere in den Fragestellungen zum Abgasskandal und dem vermutlichen Kartell der Autobauer zum Tragen kommt.

Rechtsanwältin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und damit besonders versiert bei Beurteilungen von Auseinandersetzungen über Gesellschaftsbeteiligungen und in allen Fragen des Vertriebsrecht (strategische Beratung, Konzeption, Vertragsgestaltung, ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung, Widerrufe/Rückabwicklungen, Maklerverträge, Verträge selbständiger Handelsvertreter).

© von Lilienfeld Rechtsanwälte Notarin
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