Rechtsanwalt in Hannover

Notarin

Frau Notarin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal steht Ihnen in allen Fragen, die die notarielle Tätigkeit betreffen, als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, dies betrifft insbesondere notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen in den Bereichen Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht:

  • Immobilienrecht: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.,
  • Handels- und Gesellschaftsrecht: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen, Beurkundung von
  • Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft etc.,
  • Vereinsrecht. Anmeldung von Vereinsgründungen, Vorstandsänderungen etc.,
  • Familienrecht: Ehevertrag, Gütertrennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarung, Partnervertrag, Adoption etc.,
  • Erbrecht: Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc..

Als Notarin ist Frau Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes mit hoheitlicher Befugnis zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland.

Ein Notar übt eine präventive Rechtskontrolle aus. Er errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. Dies dient zum einen dem Schutz der Beteiligten vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet zum anderen die Rechts- und Beweissicherheit zum Zweck späterer Streitvermeidung.

Beurkundungszuständigkeit

Soweit ein Beurkundungserfordernis besteht, ist dies eine Voraussetzung für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrages. Dies sieht der Gesetzgeber dann vor, wenn aufgrund der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten die Mithilfe eines Notars geboten ist.

Dabei verpflichtet der Urkundsgewährungsanspruch den Notar zur Vornahme einer rechtmäßigen Urkundshandlung (§ 15 Abs. 1 BNotO). Hat der Notar Zweifel an der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Regelungen, muss er indes die Beurkundung ablehnen.

Frau Notarin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegene und unparteiische Beraterin zur Verfügung. Als Notarin ist sie zuständig für notarielle Beurkundungen jeder Art sowie für Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.

Bindende Beweiskraft

Notarielle Urkunden haben beweisrechtliche Bindungswirkung. Die Feststellungen des Notars über die Urkundsbeteiligten sowie Ort, Zeitpunkt und Inhalt der beurkundeten Erklärung binden gemäß §§ 415 ff. ZPO die Gerichte, die mithin in der Beweiswürdigung und damit in der Ausübung ihrer richterlichen Befugnisse eingeschränkt sind.

Vollstreckungsfunktion

Notarielle Urkunden sind regelmäßig auch Vollstreckungstitel. Eine Zwangsvollstreckung hieraus ist wie aus einem für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteil möglich. Der Notar darf – als Ausdruck seiner hoheitlichen Befugnisse – Vollstreckungstitel errichten und vollstreckbare Ausfertigungen erteilen. Schiedssprüche z.B. sind nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.

Tätigkeitsfelder

Frau Notarin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal steht Ihnen insbesondere in den folgenden Bereichen zur Seite:

  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.,
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Gütertrennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgevereinbarungen, Partnervertrag, Adoption etc.,
  • Erbe und Schenkung: Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.,
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung, Beurkundung von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft etc.,
  • Verein: Anmeldung von Vereinsgründungen, Vorstandsänderungen etc.,
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung,
  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: Scheidungsfolgenvereinbarung, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.,
  • Vornahme von Verlosungen und Auslosungen,
  • Erstellen von Vermögensverzeichnissen,
  • Durchführung freiwilliger Versteigerungen.

Daneben kann Frau Dr. von Lilienfeld-Toal als Notarin u.a.

  • in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten,
  • als Schiedsrichter tätig sein,
  • Eide abnehmen,
  • Bescheinigungen ausstellen.

© von Lilienfeld Rechtsanwälte Notarin
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